Leistungen

Auf den Anfang kommt es an

Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
Deine Hebamme begleitet und unterstützt Dich vom Beginn Deiner Schwangerschaft 
bis zum Ende des Wochenbetts, bei Stillproblemen, bei der Beikosternährung und
auf ärztliche Verordnung auch länger.

 Die meisten
Leistungen werden von den Krankenkassen getragen. Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, z. B. die Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung,
PEKiP-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse.
Bist Du privat versichert, solltest Du Dich mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen, um zu klären, welche
Leistungen übernommen werden.

Damit Du auch sicher Hebammenhilfe in
Anspruch nehmen kannst, solltest Du Dich
 schon frühzeitig in der Schwangerschaft bei einer Hebamme melden.

Beratung und Information

Zu jedem Zeitpunkt Deiner Schwangerschaft
kannst Du mit der Hebamme Deiner Wahl in Verbindung treten. Sie wird Dich zu allen
Fragen der Schwangerschaft, der Geburt, des
Wochenbetts und der Zeit danach beraten. Beratungsthemen können u. a. sein: Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität. Vorbereitung auf das Kind, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Schwangerenvorsorge

Hebammen führen Vorsorge nach den 
Mutterschafts-Richtlinien durch. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert. Die Vorsorge umfasst u. a. das Feststellen der Lage und der Größe Ihres Kindes, die Kontrolle der kindlichen Herztöne, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und
 Blutuntersuchungen sowie Fragen zu Deinem
Befinden. Die Ultraschalluntersuchungen 
werden in einer gynäkologischen Facharztpraxis durchgeführt.

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
 und Vorwehen

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und
 Vorwehen besucht Dich Deine Hebamme auch
 zuhause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z. B. 
Unwohlsein und Schmerzen oder Ängste und
 Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch wenn Dein Kind in Steißlage liegt, weiß die Hebamme Rat. Bei vorzeitigen
Wehen oder schwangerschaftsspezifischen
Erkrankungen betreut Dich Deine Hebamme
in Zusammenarbeit mit Deinem Frauenarzt.

Geburtsvorbereitung

Du kannst einen Geburtsvorbereitungskurs 
allein oder gemeinsam mit Deinem Partner 
bzw. einer Freundin besuchen. In diesen
 Kursen bekommst Du Informationen über 
körperliche und psychische Veränderungen
 und die Gelegenheit, Dich intensiv mit der
 bevorstehenden Geburt und dem Leben 
mit dem Kind auseinander zu setzen. Ganz 
nebenbei lernst Du andere Frauen/Paare
 kennen, die auch ein Kind erwarten.

Du solltest dich frühzeitig zu einem 
Kurs anmelden. Informiere Dich
deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten
in Deiner Umgebung.

Geburt

Hebammen begleiten Geburten im Krankenhaus, im Geburtshaus und Zuhause. Manche Kliniken bieten die Möglichkeit
der Betreuung durch eine Beleghebamme Deiner Wahl an. Bei einer ambulanten
Geburt kannst Du wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gehen. Die
Hebamme betreut Dich dann dort weiter. Wenn Du eine Hausgeburt planst,
solltest Du Dich so früh wie möglich mit einer Hausgeburtshebamme in Verbindung setzen.

Wochenbett

Die Hebamme steht Dir in den ersten
 Wochen während der großen körperlichen 
und seelischen Veränderungen zur Seite. Sie spricht mit Dir über die Geburt und die 
ersten Erfahrungen mit dem Kind. In den
 ersten Tagen richtet sich die Aufmerksamkeit vor allem auf medizinische Themen. Die Hebamme beobachtet die Rückbildungs- und
Abheilungsvorgänge, unterstützt das Stillen und gibt Hilfestellung bei Schwierigkeiten. Beim Neugeborenen achtet sie besonders
auf sein Verhalten und das körperliche Wohlbefinden, die Abheilung des Nabels und auch auf die Entwicklung einer möglichen Neugeborenengelbsucht. Die Hebamme informiert über die Screeninguntersuchung
nach dem Gendiagnostikgesetz und nimmt eventuell Blut aus der Ferse des Neugeborenen am 3. Lebenstag um eine Stoffwechselstörung rechtzeitig zu erkennen.
Die Hebamme leitet die Eltern in praktischer
Babypflege an, erklärt die Prophylaxen und
 Vorsorgeuntersuchungen, informiert -bei 
Bedarf- über die Flaschenernährung und
 berät über die Verhütung nach der Geburt. Bis zum 10. Tag nach der Geburt hast Du Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Dein Kind zwölf Wochen alt ist, kannst Du zudem darüber hinaus 16-mal die Hebamme um Rat
und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten 
oder Ernährungsproblemen kannst Du
zudem noch 8-mal Kontakt zu Deiner Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind
auf Verordnung eines Arztes möglich.
Hebammen bieten außerdem Kurse in Rückbildungsgymnastik, aufbauender Beckenbodengymnastik, natürlicher Familienplanung,
 Babymassage und Babyschwimmen an

Hebammen in besonderen Situationen

Vielleicht befindest Du Dich vor oder nach der Geburt in einer schwierigen Lebenssituation. Scheue Dich nicht, Deine Hebamme anzusprechen. Sie unterstützt Dich und nennt Dir, bei Bedarf, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychologen, an die Du Dich wenden kannst.

Familienhebammen

Familienhebammen sind Hebammen
mit einer Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz
 ist überall dort sinnvoll, wo Mütter eine
 verstärkte Hilfestellung im alltäglichen
 Umgang mit ihren Kindern brauchen.
 Deshalb richtet sich das Angebot besonders an Teenagermütter, Familien mit 
Migrationshintergrund, Frauen/Partner
mit psychischen Belastungen oder Suchtproblematik sowie an chronisch Kranke
und an Frauen mit Gewalterfahrungen.
Das Betreuungsangebot reicht bis zum Ende des ersten Lebensjahres der Kinder.